1. Allgemeines, Vertragsschluss
1.1 Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen liegen ausschließlich
allen unseren Lieferungen zugrunde und gelten nur gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Mit Abgabe des Auftrags des Bestellers aufgrund unseres Angebotes, spätestens
jedoch 14 Tage nach nicht widersprochenem Erhalt der Auftragsbestätigung,
gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Stehen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen widersprechenden Bedingungen des
Bestellers gegenüber, auch wenn sie nachträglich in Auftragsbestätigungen
enthalten sein sollten, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Entgegenstehende oder
von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern eine Bestellung als Angebot
anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 Wochen annehmen.
Vertragsschlüsse kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns
zustande. Das Gleiche gilt für Nebenabreden jeder Art. Nebenabreden gelten nur
bei schriftlicher Bestätigung.
1.3 Ist der Besteller mit der vorstehenden Handhabung nicht einverstanden, so
hat er unverzüglich - binnen 7 Tagen - in einem besonderen Schreiben
ausdrücklich darauf hinzuweisen.
1.4 Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag des Bestellers
zurückzuweisen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt
werden können.
1.5 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten
wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers
nicht innerhalb der Frist von 1.2 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
1.6 Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B.
Brief, E-Mail, Telefax) ein.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere
Preise ab Werk (EXW Mörfelden gemäß Incoterms 2010), ausschließlich Verpackung
und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung,
Versand, Spesen, Zoll, Steuern usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum vorzunehmen.
2.3 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 %
Skonto.
2.4 Die vorstehenden Zahlungskonditionen gelten nicht für Reparatur- und
Mietrechnungen. Diese Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
2.5 Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfristen, werden Verzugszinsen
in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
2.6 Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel entgegenzunehmen. Werden
sie entgegengenommen, gelten sie erst mit der Einlösung als Zahlung.
Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
2.8 Überweisungen aus SEPA-Teilnehmerländern (z. Zt. die EU-Länder, Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz) müssen als SEPA-Überweisung
getätigt werden.
Bei SWIFT-Zahlungen trägt der Auftraggeber die Gebühren (OUR). Zusätzlich zu
den Angaben von Absender und Empfänger ist als Zwischenbank im Feld 56a die Sparkasse Oberhessen, BIC HELADEF1FRI anzugeben.
In beiden Fällen müssen alle Zahlungen in EURO getätigt werden.
2.9 Für Lieferungen innerhalb der EU verpflichtet sich der Kunde, gegen
Aufstellung unserer Lieferscheine das Gelangen der Ware zu bestätigen
(Gelangensbestätigung). Dies kann nach vorheriger Vereinbarung auch auf
elektronischem Wege erfolgen. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht vor Ablauf
von 3 Monaten nach Lieferung nachkommen, sind wir berechtigt, die aktuell in
Deutschland gültige Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Es obliegt dann dem
Kunden, sich die gezahlte Umsatzsteuer im Zuge eines
Umsatzsteuervergütungsverfahrens über seine Finanzbehörde zurückerstatten zu
lassen.
3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug, Versand, Gefahrübergang und
Annahmeverzug
3.1 Angegebene Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, wenn sie nicht
ausdrücklich zugesichert sind.
3.2 Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischer Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
3.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können
(Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich
informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits
erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in
der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur
Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.4 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer
erforderlich.
3.5 Die gesetzlichen Rechte des Käufers vorbehaltlich Ziffer 6. dieser AGB und
unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der
Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
3.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine
Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom
Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus
entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu
verlangen. Sollte die Ware über den vereinbarten Liefertermin hinaus bei uns
gelagert werden, berechnen wir Lagerkosten, die sich wie folgt berechnen: ab
der 9. Kalenderwoche nach dem vereinbarten Liefertermin 0,25% des Warenwertes
pro Kalenderwoche; ab der 13. Kalenderwoche nach dem vereinbarten Liefertermin
0,75% des Warenwertes pro Kalenderwoche. Höchstens berechnen wir aber
Lagerkosten von insgesamt 10% des Warenwertes.
Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3.8 Bei Bestellungen unter 250,00 EUR Netto-Warenwert erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 25,00 EUR netto.
3.9 Bei Warenrücknahme durch uns muss die retournierte Ware originalverpackt, in einem einwandfreien, wiederverkaufsfähigen Zustand sein, d. h. weder verschmutzt noch verkratzt und nicht älter als ein Jahr. Für die Rücknahme berechnen wir Wiedereinlagerungskosten in Höhe von mindestens 25 % des Warenwertes und eine Bearbeitungspauschale von 50 Euro. Die Rücklieferung hat nach Terminabstimmung frei an unser Lager unter Angabe unserer Auftrags- bzw. Rechnungsnummer zu erfolgen. Warenrücksendungen unter 150,00 EUR Netto-Warenwert sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalte
4.1 Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
4.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wertsteigernde Be- und oder Verarbeitungen von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren berechtigen den Besteller nicht zu Ausgleichsansprüchen gegenüber uns.
4.3 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so dass unser Eigentum erlischt, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum für uns unentgeltlich.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
4.4 Der Besteller ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware), solange er sich nicht in
Verzug befindet, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu
veräußern. Dem Besteller ist untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen. Forderungen des Bestellers gegenüber Dritten
bezüglich der Vorbehaltsware, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt dieser
schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich gültiger Mehrwertsteuer) ab. Im Falle der Verarbeitung erfolgt
die Abtretung in Höhe des anteilmäßigen Rechnungswertes. Wir nehmen die
Abtretung an.
Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen
auf dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die
Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf unsere Aufforderung hin wird der
Besteller die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt offenlegen und uns die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Darüber hinaus ist der Besteller
auch ohne Aufforderung hierzu verpflichtet, wenn ein Dritter seinerseits die
Abtretung der Forderungen des Bestellers ihm gegenüber von seiner Genehmigung
abhängig macht.
4.5 Der Besteller ist verpflichtet, jedem interessierten Dritten unseren Eigentumsanspruch, solange er rechtlich besteht, zur Kenntnis zu bringen und uns unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn eine Pfändung von dritter Seite vorgenommen werden sollte, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall
4.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Unbeschadet dessen erfolgt die Eigentumsübertragung an den Besteller erst nach endgültiger Bezahlung des vollen Warenwertes und der eventuellen Nebenkosten, wie Fracht und Versicherung, bzw. bei Wechselkredit nach Einlösung des Wechsels. Eine Gewähr dafür, dass bei Nichtannahme oder Nichteinlösung des Wechsels dieser rechtzeitig protestiert wird, übernehmen wir nicht.
4.7 Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung der Ansprüche Dritten gegenüber offenzulegen.
4.8 Unabhängig von der vorstehenden Forderungsabtretung (verlängerter Eigentumsvorbehalt) verpfändet der Besteller an uns seine Forderung gegenüber Dritten bezüglich der Vorbehaltsware, gleich aus welchem Rechtsgrund. Wir nehmen die Verpfändung an. Der Besteller bevollmächtigt und ermächtigt uns, die Verpfändung gegenüber Dritten anzuzeigen.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
5.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen, trotz größter Aufmerksamkeit, ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, geltend zu machen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Mängelrüge bei uns.
5.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach
erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor
etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte, trotz aufgewendeter Sorgfalt, die gelieferte Ware einen Mangel
aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag, so werden wir
die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
5.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.6 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 5.5 entsprechend.
5.7 Weitergehende oder andere als die hier in Ziffer 5. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
5.8 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Für Schäden haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, e) nach den zwingenden Regeln der Produkthaftung.
6.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
6.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
8.3 Erfüllungsort ist Mörfelden-Walldorf.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt/Deutschland.
Stand: Januar 2024, WDS Welding GmbH, Mörfelden-Walldorf